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Der Verantwortliche hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten so weit wie möglich zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen zu unterscheiden. Dies betrifft insbesondere folgende Kategorien:
Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben,
Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie in naher Zukunft eine Straftat begehen werden,
verurteilte Straftäter,
Opfer einer Straftat oder Personen, bei denen bestimmte Tatsachen darauf hindeuten, dass sie Opfer einer Straftat sein könnten, und
andere Personen wie insbesondere Zeugen, Hinweisgeber oder Personen, die mit den in den Nummern 1 bis 4 genannten Personen in Kontakt oder Verbindung stehen.
Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben,
Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben oder in naher Zukunft begehen werden,
Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben oder in naher Zukunft begehen werden,
Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie Opfer von Straftaten werden,
gegebenenfalls die Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sowie
Angabe der Kategorie betroffener Personen im Sinne des § 42 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, zu denen die zur Identifizierung dienenden Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.