Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Verantwortliche hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten soweit möglich zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen zu unterscheiden. Dies betrifft insbesondere folgende Kategorien:
Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben,
Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie in naher Zukunft eine Straftat begehen werden,
verurteilte Straftäter,
Opfer einer Straftat oder Personen, bei denen Tatsachen darauf hindeuten, dass sie Opfer einer Straftat sein könnten, und
andere Personen wie insbesondere Zeugen, Hinweisgeber oder Personen, die mit den in den Nummern 1 bis 4 genannten Personen in Kontakt oder Verbindung stehen.
Der Verantwortliche hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten so weit wie möglich zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen zu…
Der Verantwortliche hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten so weit wie möglich zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen zu…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche gegebenenfalls und so weit wie möglich zwischen den personenbezogenen Daten verschiedener Kategorien…
Der Verantwortliche unterscheidet gegebenenfalls und so weit wie möglich zwischen den operativen personenbezogenen Daten verschiedener Kategorien betroffener…
Die EUStA trifft gegebenenfalls und so weit wie möglich eine klare Unterscheidung zwischen den operativen personenbezogenen Daten verschiedener Kategorien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.