§ 2 DtFrJWVorRVUnbeschadet der in dem Abkommen vom 22. Juni 1973 vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten sind die Bediensteten des Deutsch-Französischen Jugendwerks sowie die…
§ 3 Abs. 2 DtFrJWStBefrVVerordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen an das Deutsch-Französische Jugendwerk
Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Abkommen vom 22. Juni 1973 zur Änderung des Abkommens vom 5. Juli 1963 zwischen der Regierung der…
Art 1 DtGrJWAbkVVerordnung zu dem Abkommen vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über das Deutsch-Griechische Jugendwerk
Dem Deutsch-Griechischen Jugendwerk werden die in Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 1 des Abkommens vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der…
Art 1 DtPlJWAbkVVerordnung zu dem Abkommen vom 17. Juni 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über das Deutsch-Polnische Jugendwerk
Dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk werden die in Artikel 1 Abs. 2 und Artikel 10 des Abkommens vom 17. Juni 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik…
§ 1 Abs. 1 DFGSbrSekIVersOV SLVerordnung - Schulordnung - betreffend die Zeugnis- und Versetzungsordnung und die Stundentafeln für die Sekundarstufe I des Deutsch-Französischen Gymnasiums in Saarbrücken Vom 26. August 2025
Zur Umsetzung des Abkommens vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die…