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Dem am 4. Dezember 2006 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule wird zugestimmt. Das Abkommen wird in der Anlage mit dem zugehörigen Finanzprotokoll veröffentlicht.
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 8 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch die Staatskanzlei bekannt zu machen.