Gesetz Nr. 1617 über die Zustimmung zu dem Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule Vom 25. April 2007
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 2 DtLuxSchulAbkG SL
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