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Zum Schutz der für die Erhaltung des Bestandes der Insel Wangerooge notwendigen Randdünen ist es verboten, Die Randdünen dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Wegen überquert werden.
die Randdünen zu betreten,
die Randdünen zu beschädigen, insbesondere durch Aufgraben oder Sandentnahme, gleich zu welchem Zwecke,
außerhalb der hierfür vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Dünenüberwege mit Handwagen, sonstigen Wagen, Schubkarren und Fahrzeugen aller Art zu fahren,
Dünenpflanzen aller Art auszureißen, abzuschneiden oder abzubrechen,
Bauschutt, Müll oder Abfall aller Art abzuladen oder zu vergraben,
mit Pferden außerhalb der hierfür vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Dünenüberwege zu reiten sowie Vieh und Geflügel frei herumlaufen oder weiden zu lassen,
Feuer zu entzünden oder
zu spielen, zu zelten oder zu lagern.
Über Absatz 1 hinaus ist es unzulässig, auf Flächen mit dem Lebensraumtyp 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis zu kalken.
Das Gelände und die Gewässer zu verunreinigen.
Es ist nicht gestattet, Baumaßnahmen durchzuführen, Deponien zu errichten, Erdaufschlüsse anzulegen, Biozide anzuwenden, das Gebiet zu verunreinigen, Feuer…
auf Flächen mit dem Lebensraumtyp 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
im übrigen alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung dieses Gebietes oder seiner Bestände oder zu einer nachhaltigen Störung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.