§ 1226 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Ersatzansprüche des Verpfänders wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Pfandes sowie die Ansprüche des Pfandgläubigers auf Ersatz von Verwendungen…
§ 1252 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Das Pfandrecht erlischt mit der Forderung, für die es besteht.
§ 592 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Der Verpächter hat für seine Forderungen aus dem Pachtverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Pächters sowie an den Früchten der Pachtsache.…
§ 50 Abs. 2 InsOInsolvenzordnung
Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters oder Verpächters kann im Insolvenzverfahren wegen der Miete oder Pacht für eine frühere Zeit als die letzten zwölf…
§ 600 Abs. 2 HGBHandelsgesetzbuch
Das Pfandrecht erlischt nicht, wenn der Gläubiger innerhalb der Frist des Absatzes 1 die Beschlagnahme des Schiffes wegen des Pfandrechts erwirkt, sofern das…