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In der neuen kreisfreien Stadt Mönchengladbach bestehen die Amtsgerichte Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt.
Der Bezirk des Amtsgerichts Mönchengladbach umfaßt das Gebiet der bisherigen Stadt Mönchengladbach sowie die in § 1 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 4 aufgeführten Gebietsteile. Der Bezirk des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt umfaßt das übrige Gebiet der neuen Stadt Mönchengladbach.
für die Amtsgerichtsbezirke Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt.
Landgerichtsbezirk Mönchengladbach in Erkelenz, Grevenbroich, Mönchengladbach, Mönchengladbach-Rheydt und Viersen;
In der neuen kreisfreien Stadt Duisburg bestehen die Amtsgerichte Duisburg, Duisburg-Hamborn und Duisburg-Ruhrort.
Mönchengladbach für das Gebiet der kreisfreien Stadt Mönchengladbach und des Kreises Neuss,
Für die Abgrenzung der Amtsgerichtsbezirke Duisburg, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort, Essen, Essen-Borbeck, Essen-Steele, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer,…
Die nach § 9 in die kreisfreie Stadt Krefeld eingegliederten Gebiete werden dem Bezirkdes Amtsgerichts Krefeld, die nach § 13 Abs. 4 in die neue kreisfreie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.