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Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
die Gemeinden Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen dem Amtsgericht Grevenbroich,
die Gemeinde Erkrath dem Amtsgericht Mettmann,
die Gemeinden Dormagen, Kaarst und Korschenbroich dem Amtsgericht Neuss,
die Gemeinde Ratingen dem Amtsgericht Ratingen.
Die nach § 9 in die kreisfreie Stadt Krefeld eingegliederten Gebiete werden dem Bezirkdes Amtsgerichts Krefeld, die nach § 13 Abs. 4 in die neue kreisfreie Stadt Duisburg eingegliederten Gebiete werden dem Bezirk des Amtsgerichts Duisburg, die nach § 21 in die kreisfreie Stadt Remscheid eingegliederten Gebiete werden dem Bezirk des Amtsgerichts Remscheid-Lennep zugeteilt.
Die Gemeinde Niederkrüchten scheidet aus dem Bezirk des Amtsgerichts Erkelenz aus; sie wird dem Amtsgericht Viersen zugeordnet.
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
das übrige Gemeindegebiet zum Bezirk des Amtsgerichts Velbert.
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.