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Der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes amtierende Oberstadtdirektor der Stadt Neuss führt diese Bezeichnung für die Dauer seiner laufenden Wahlzeit fort.
Der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes amtierende Oberstadtdirektor der Stadt Viersen führt diese Bezeichnung für die Dauer seiner laufenden Wahlzeit fort.
Der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes amtierende Oberstadtdirektor der Stadt Lüdenscheid führt diese Bezeichnung für die Dauer seiner laufenden Wahlzeit fort.
Der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes amtierende Oberstadtdirektor der Stadt Herford führt diese Bezeichnung für die Dauer seiner laufenden Wahlzeit fort.
Der Vorsitzende des Rates der Stadt Bocholt führt die Bezeichnung Oberbürgermeister bis zum Ablauf der Wahlperiode fort, in der die nach Absatz 1 geltende…
Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes amtierenden Oberstadtdirektoren der Städte Iserlohn und Siegen führen diese Bezeichnung für die Dauer ihrer laufenden…
Die Vorsitzenden der Räte der Städte Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Gladbeck, Lünen und Witten führen die Bezeichnung Oberbürgermeister bis zum Ablauf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.