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Die Gemeinden Jüchen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Hochneukirch, Garzweiler und Bedburdyck - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Jüchen.
Die Städte Grevenbroich und Wevelinghoven sowie die Gemeinden Gustorf, Frimmersdorf, Hemmerden - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -,…
Die Gemeinden Korschenbroich - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Pesch, Kleinenbroich - mit Ausnahme der in Absatz 3, in § 1 Abs. 2…
Die Gemeinden Aldekerk und Stenden (Amt Aldekerk) sowie die Gemeinden Nieukerk - ohne die in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke (Flur) des Ortsteils Baersdonk -…
Die Gemeinden Hau - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Louisendorf, Schneppenbaum - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -…
Die Gemeinden Kaarst - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke - und Büttgen - mit Ausnahme der in Absatz 3 und in § 5 Abs. 2 Nr. 1 genannten…
Die Gemeinden Rommerskirchen, Frixheim-Anstel, Nettesheim-Butzheim, Hoeningen und Oekoven werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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