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Die Gemeinde Kirchhundem (Amt Kirchhundem) - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke -, die Gemeinden Kohlhagen, Heinsberg, Oberhundem (Amt Kirchhundem) und die Gemeinde Rahrbach (Amt Bilstein) - ohne die in § 3 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kirchhundem.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Kirchveischede (Amt Bilstein) die Fluren 13 bis 15 und 28 bis 30 der Gemarkung Kirchveischede eingegliedert.
Das Amt Kirchhundem wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Kirchhundem.
Das Amt Kirchlengern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Kirchlengern.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Reichswalde folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Reichswalde Flur 6 Nr. 15/1 und 15/2, Flur 7 Nr. 9, 10 und…
In die neue Gemeinde werden weiter aus der Gemeinde Wiescherhöfen (Amt Pelkum) eingegliedert die Fluren 9 bis 14 der Gemarkung Wiescherhöfen und das Flurstück…
Die Gemeinden Bornheim, Hersel - letztere ohne die in Absatz 2 genannten Fluren und Flurstücke - und Sechtem, alle Amt Bornheim, werden zu einer neuen…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Kredenbach (Amt Ferndorf) eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Kredenbach Flur 1 Nr. 7, 8, 13 bis 17, 22 bis 35,…
Die Gemeinden Herzebrock (Amt Herzebrock) - mit Ausnahme der in den §§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke - und Clarholz (Amt Herzebrock) -…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.