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Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bildet einen Sachverständigenausschuss. Die Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren von der Vertreterversammlung gewählt. Der Sachverständigenausschuss bedient sich der Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Der Sachverständigenausschuss besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen mindestens sieben Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an einer deutschen Hochschule sein sollen. Die Mitglieder des Sachverständigenausschusses sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Die oder der Vorsitzende beruft den Sachverständigenausschuss ein und leitet die Sitzungen. Der Sachverständigenausschuss ist beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende oder ihre oder seine Stellvertretung und mindestens sechs weitere Mitglieder anwesend sind. Die oder der Vorsitzende kann eine Berichterstatterin oder einen Berichterstatter oder mehrere Berichterstatterinnen oder Berichterstatter bestellen.
Der Sachverständigenausschuss entscheidet mit der Mehrheit seiner Stimmen.
Der Prüfungsausschuss besteht aus zehn Mitgliedern: - drei Vertreterinnen oder Vertretern der Wissenschaft, - zwei Vertreterinnen oder Vertretern der…
Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen besteht aus 161 Mitgliedern. Die Zusammensetzung der Vertreterversammlung nach Fachrichtungen…
Für diese Zusammenarbeit wird ein Gemeinsamer Ausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen gebildet. Der…
Jeder Prüfungsausschuss besteht aus zehn Mitgliedern: - zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen - zwei Vertreterinnen oder…
Der Wahlausschuss für die Wahl zu den Berufsgerichten für Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner besteht aus der Präsidentin oder dem…
Die Anerkennungsausschüsse bestehen aus jeweils acht Mitgliedern: - drei Vertreterinnen oder Vertretern der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen - drei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.