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Diese Verordnung tritt am 15. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Durchführung des Baukammerngesetzes vom 23. Oktober 2004 (GV. NRW. S. 612), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 894) geändert worden ist, außer Kraft. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsverordnung Vergabekammern NRW vom 2. Dezember 2014 (GV. NRW S. 872), die…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2032 außer Kraft. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2032 außer Kraft. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich zu diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.