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Der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen kann Personen, deren berufspraktische Tätigkeit vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen hat, den Nachweis der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen für Absolventinnen und Absolventen nach § 10 erlassen, soweit dieser nicht zumutbar wäre.
Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die berufspraktische Tätigkeit nach ihrem Abschluss im Rahmen des…
Erfolgt die berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, ist deren Beginn dem Eintragungsausschuss bei der…
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen prüft vor der Anordnung einer Ausgleichs-maßnahme, ob die von der antragstellenden Person durch Berufspraxis oder…
Die beaufsichtigende Person hat darauf zu achten, dass während der berufspraktischen Tätigkeit die Inhalte nach § 16 BauKaG NRW (Berufsaufgaben) vermittelt…
Bei Ausbildungsnachweisen nach Artikel 50 Absatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG kann die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bei berechtigten Zweifeln von der…
ein Nachweis über die unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zu dieser Verordnung geregelten ausbildungsbezogenen Eintragungsvoraussetzungen erfolgreich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.