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Wurde die berufspraktische Tätigkeit bereits in einem anderen Bundesland oder im Ausland begonnen, sind diese Zeiten anzurechnen. Über derartige Zeiten hat die Absolventin oder der Absolvent eine Bescheinigung der betreffenden Architektenkammer oder zuständigen Stelle vorzulegen.
Wird die praktische Tätigkeit bei einer Architektenkammer eines anderen Bundeslandes oder einer zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,…
Sofern die Inhalte aus § 5 Absatz 2 nicht durch eine berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden können, können auf die Zeit der berufspraktischen Tätigkeit…
eine nachfolgende praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung von mindestens zwei Jahren ausgeübt hat, die auf den während des Studiums erworbenen…
Erfolgt die Beaufsichtigung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, ist die berufspraktische Tätigkeit nach § 5 Absatz 2 durch Arbeitszeugnisse und…
Die praktische Tätigkeit muss mindestens zwei Jahre lang in Vollzeit, oder in Teilzeit entsprechend länger, ausgeübt werden. Sie beginnt mit der tatsächlichen…
Soll das Berufspraktikum außerhalb der Bundesrepublik Deutschland absolviert werden, ist die beaufsichtigende Person oder Stelle vorab der Architektenkammer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.