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Erfolgt die berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, ist deren Beginn dem Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vor Aufnahme anzuzeigen.
Die Anzeige hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
Familien-, Vor- und Geburtsnamen, Geschlecht, akademische Grade,
Datum und Ort der Geburt,
Anschrift der Wohnung,
Anschrift der beruflichen Niederlassung oder des Dienst- oder Beschäftigungsortes,
Angabe, ob und gegebenenfalls wo bereits Teile der berufspraktischen Tätigkeit außerhalb von Nordrhein-Westfalen absolviert wurden,
Art, Fachrichtung und Datum des jeweiligen Studienabschlusses,
Art der Tätigkeit sowie
Umfang der Tätigkeit (Teilzeit/Vollzeit).
Zum Nachweis sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Änderungen der in Absatz 2 genannten Angaben hat die Absolventin oder der Absolvent dem Eintragungsausschuss unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Erfolgt die Beaufsichtigung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, ist die berufspraktische Tätigkeit nach § 5 Absatz 2 durch Arbeitszeugnisse und eigene Arbeiten oder sonstige Unterlagen, die den Zeitumfang und Inhalt der Tätigkeit dokumentieren, nachzuweisen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch Kontrollen über die Tätigkeit und Leistungen der Absolventin oder des Absolventen. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen kann entsprechende Nachweise von der Absolventin oder dem Absolventen verlangen.
Der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen kann Personen, deren berufspraktische Tätigkeit vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen…
Die praktische Tätigkeit ist unter Aufsicht zu absolvieren (Berufspraktikum). Die Beaufsichtigung über die praktische Tätigkeit erfolgt durch eine…
Auf Antrag erfolgt die Anerkennung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen; sie kann für einen oder…
Über die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers entscheidet ein Prüfungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder der…
ein Nachweis über die Hauptwohnung (Meldebescheinigung), Angaben über den Ort der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in Nordrhein-Westfalen und
Über die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers entscheidet ein Anerkennungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.