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Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Absatz 2 des Landeshundegesetzes bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt. § 2 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend. Es ist außerdem nachzuweisen, dass die räumlichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Verhaltensprüfung vorliegen und das Prüfungsgelände gegen das Entweichen von Hunden ausreichend gesichert ist.
Assistenzhundearten gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis 5Anforderungen an die fachlich verantwortliche PersonWas?Wodurch? (Beispielhaft,…
eine Prüfungsbescheinigung, ein Prüfungszeugnis oder ein sonstiger vergleichbarer Nachweis einer bestandenen qualifizierten Prüfung,
Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt für…
Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen…
Der Nachweis der Sachkunde kann in den Fällen des § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes auch gegenüber anerkannten Sachverständigen oder einer…
die Voraussetzungen, das Verfahren und die Zuständigkeit für die Anerkennung der Sachverständigen und sachverständigen Stellen, die zur Erteilung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.