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Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt 2 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit AbonnementAssistenzhundearten gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis 5Anforderungen an die fachlich verantwortliche PersonWas?Wodurch? (Beispielhaft,…
Die Verhaltensprüfung kann in den Fällen des § 10 Abs. 2 des Landeshundegesetzes auch gegenüber anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten…
Der Nachweis der Sachkunde kann in den Fällen des § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes auch gegenüber anerkannten Sachverständigen oder einer…
Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle…
Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Absatz 2 des Landeshundegesetzes bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt. § 2 Absatz 2 bis 5…
die eine Sachkundeprüfung durchführenden Personen ihre Zuverlässigkeit nachweisen, § 7 des Landeshundegesetzes gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.