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Für die Stimmabgabe erhält jeder Stimmberechtigte einen Stimmzettel. Die Gestaltung des Musters des Stimmzettels erfolgt durch das für Inneres zuständige Ministerium. Falls mehrere Fragen zur Entscheidung gestellt sind, erhält jeder Stimmberechtigte für jede Frage einen Stimmzettel. Die Stimmberechtigten machen ihren Willen dadurch kenntlich, dass sie hinter das auf dem Stimmzettel vorgedruckte "Ja" oder "Nein" ein Kreuz setzen. Dann falten sie den Stimmzettel in der Weise, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist, und werfen ihn in die Abstimmungsurne.
Bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses liest die Abstimmungsvorsteherin oder der Abstimmungsvorsteher nach Entfaltung der Stimmzettel die Antwort auf die gestellte Frage vor, indem sie oder er sich zugleich über die Gültigkeit der Stimmzettel hinsichtlich der einzelnen Fragen äußert und erforderlichenfalls eine Beschlussfassung des Abstimmungsvorstandes herbeiführt.
Die Beisitzer, die die nach den zur Abstimmung gestellten Fragen geordneten Stimmzettel (Absatz 1 Satz 1 Nr. 1) unter ihrer Aufsicht haben, übergeben den einen…
Die Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Abstimmungszetteln, die so gefaltet sind, dass die Stimmabgabe erst nach Auseinanderfalten der Abstimmungszettel…
Zum Schluß entscheidet der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen des nach Absatz 1 Nr. 3 gebildeten Stimmzettelstapels. Der Wahlvorsteher gibt die…
Die wahlberechtigte Person kann ihre Stimme nur für Bewerberinnen und Bewerber eines als gültig anerkannten Wahlvorschlags abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt…
Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden hat und die Wahlberechtigung festgestellt worden ist, erhält der Wähler einen…
Nach Abschluß der Abstimmung sind die Stimmzettel von mindestens zwei im Dienst der zuständigen Behörde stehenden Personen gemeinsam auszuzählen. Das Ergebnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.