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Die Kreisabstimmungsleiterinnen oder Kreisabstimmungsleiter übermitteln das von den Kreisabstimmungsausschüssen nach Anweisung der Landesabstimmungsleiterin oder des Landesabstimmungsleiters in den Kreisen und kreisfreien Städten ermittelte Ergebnis unter Angabe der Zahl der gültigen Stimmzettel je Kreis und kreisfreie Stadt. Die Landesabstimmungsleiterin oder der Landesabstimmungsleiter bereitet die Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Landeswahlausschuss als Landesabstimmungsausschuss vor und übersendet die Feststellung an das für Inneres zuständige Ministerium, das sie der Landesregierung unterbreitet.
Die Abstimmungsvorsteher übermitteln das Abstimmungsergebnis dem Kreisabstimmungsleiter. Dieser stellt das Abstimmungsergebnis seines Kreises, sofern…
Der Landesabstimmungsleiter prüft die Abstimmungsniederschriften der Kreisabstimmungsausschüsse und stellt danach die endgültigen Abstimmungsergebnisse in den…
Der Kreisabstimmungsleiter übersendet dem Landesabstimmungsleiter und dem Gesamtabstimmungsleiter auf schnellstem Wege eine Ausfertigung der Niederschrift des…
Der Landeswahlleiter stellt die Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen zum Gesamtabstimmungsergebnis des Landes zusammen und berichtet dem…
Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter bereitet die vom Landeswahlausschuss zu treffende Feststellung der Gesamtsumme der gültigen Eintragungen und…
Die Kreiswahlleiterin oder der Kreiswahlleiter übersendet der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter auf schnellstem Weg eine Ausfertigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.