§ 22 DWG
Allgemeine Verantwortung
(1)
Wer die Sendung eines Beitrages veranlasst oder zugelassen hat, trägt für dessen Inhalt und Gestaltung nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze und der besonderen Vorschriften dieses Gesetzes die Verantwortung. Verantwortlich ist auch, wer es unterlassen hat, in seinem Aufgabenkreis pflichtgemäß tätig zu werden.
(2)
(3)
(4)
Die Verantwortlichkeit anderer Personen, insbesondere des Verfassers, Herstellers oder Gestalters eines Beitrages, bleibt unberührt.