§ 24 Abs. 4 NRW-27889Gesetz über den 'Westdeutschen Rundfunk Köln' (WDR - Gesetz)
Die Intendantin oder der Intendant bestimmt seine Stellvertretung aus dem Kreis der Direktorinnen und Direktoren. Ist die Wahrnehmung der Geschäfte durch die…
§ 26 Abs. 2 SN-19075Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Die Aufgaben, Befugnisse und Rechtsverhältnisse der Intendantin oder des Intendanten und der anderen leitenden Angestellten, deren Zahl sowie die…
§ 27 Abs. 2 DLR-StVStaatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio” (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV -)
Der Intendant beruft im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat die Direktoren und den Justitiar sowie aus der Mitte der Direktoren einen Vertreter für den Fall…
§ 27 Abs. 2 SN-2288ZDF-Staatsvertrag
Der Intendant beruft im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat die Direktoren und den Justitiar sowie aus der Mitte der Direktoren einen Vertreter für den Fall…
§ 27 Abs. 2 Deutschlandradio-StV/DLR-StV SNDeutschlandradio-StV
Der Intendant beruft im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat die Direktoren und den Justitiar sowie aus der Mitte der Direktoren einen Vertreter für den Fall…