DWG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 61 DWGAusschluss der FachaufsichtGesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle" · Abschnitt 4§ 62 BarrierefreiDie Deutsche Welle unterliegt keiner staatlichen Fachaufsicht.§ 62