§ 5 eAktVO VG NRWVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Nordrhein-Westfalen
Im Übrigen bleiben die Aktenordnungen unberührt.
§ 5 eAktVO SG NRWVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Land Nordrhein-Westfalen
Im Übrigen bleiben die Aktenordnungen unberührt.
§ 5 eAktVO ArbG NRWVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Nordrhein-Westfalen
Im Übrigen bleiben die Aktenordnungen unberührt.
§ 5 eAktVOZivFam NRWVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Nordrhein-Westfalen in Zivil- und Familiensachen
Im Übrigen bleiben die Aktenordnungen unberührt.
§ 6 eAktVO HintG NRWVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten in Hinterlegungssachen im Land Nordrhein-Westfalen
Im Übrigen bleiben die Aktenordnungen unberührt.
§ 8 eAktVO StVollz NRWVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten in Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz im Land Nordrhein-Westfalen
Im Übrigen bleiben die Aktenordnungen unberührt.