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Im Fall technischer Störungen der elektronischen Aktenführung kann die Behördenleitung des oder der von den Störungen betroffenen Gerichts oder Staatsanwaltschaft anordnen, dass eine Ersatzakte in Papierform geführt wird. Diese ist in die elektronische Form zu übertragen, sobald die Störung behoben ist. Art und Dauer der Störung sind zu dokumentieren. Bei anhaltenden technischen Störungen ist das für Justiz zuständige Ministerium zu unterrichten.
Im Fall technischer Störungen der elektronischen Aktenführung kann die Behördenleitung des betroffenen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft anordnen, dass eine…
Im Fall technischer Störungen der elektronischen Aktenführung kann die Gerichts- beziehungsweise Behördenleitung des von der Störung betroffenen Gerichts oder…
Im Fall technischer Störungen der elektronischen Aktenführung kann die Gerichtsleitung des von der Störung betroffenen Gerichts anordnen, dass eine Ersatzakte…
Im Falle anhaltender technischer Störungen beim Betrieb der elektronischen Akte kann die Behördenleitung des von der Störung betroffenen Gerichts oder der von…
Im Falle anhaltender technischer Störungen beim Betrieb der elektronischen Akte kann die Gerichtsleitung des von den Störungen betroffenen Gerichts anordnen,…
Im Fall technischer Störungen der elektronischen Aktenführung kann angeordnet werden, dass eine Ersatzakte in Papierform geführt wird. Diese ist in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.