Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Grenzlinie umschließt den Raum, den ein Fahrzeug unter Berücksichtigung der horizontalen und vertikalen Bewegungen sowie der Gleislagetoleranzen und der…
Die Vorschriften der §§ 62 bis 64a der EBO gelten entsprechend.
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 10 - 12)
(Fundstelle: BGBl I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 2 - 5) | | | | --- | --- | | Die Maße beziehen sich auf die Verbindungslinie der Schienen- oberkanten (SO) in…
Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge, die nicht über Gleise fahren dürfen, deren Einrichtungen nach der Grenzlinie für feste Anlagen gemäß Anlage 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 6 - 9)
1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie für feste Anlagen sind durch Addition folgender horizontal wirkender Einflußgrößen zu berechnen: 1.1 Halbes Breitenmaß der Bezugslinie G 2; Vergrößerungen der Bezugslinie für Fahrzeuge gemäß § 22 Abs. 2 sind zu berücksichtigen. 1.2 Überschreitungen der Bezugslinie, die sich aus der Verschiebung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises ergibt (Ausladung). 1.3 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung, die sich beim Stand eines Fahrzeugs in einem Gleis mit Überhöhung oder bei Fahrt in einem Gleisbogen mit Überhöhungsfehlbetrag ergibt, wobei nur der Wert in Ansatz gebracht wird, der den bereits in der Bezugslinie enthaltenen Anteil von 50 mm übersteigt. 1.4 Zufallsbedingte Verschiebungen aus
Hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigt werden. 2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.4 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km/h auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden: 2.1 Ausladung (zu 1.2) 2.1.1. bei Radien von 250 m und mehr
Gleislageunregelmäßigkeiten,
Schwingungen infolge der Wechselwirkung zwischen Fahrzeug und Gleis und
dem Einfluß der Unsymmetrie bis zu 1 Grad, die sich aus den Bau- und Einstellungstoleranzen der Fahrzeuge und einer ungleichmäßigen Lastverteilung ergibt.
2.1.2Hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigt werden. 2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.4 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km/h auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden: 2.1 Ausladung (zu 1.2) 2.1.1. bei Radien untervon 250 m und mehr
| | | |
| --- | --- | --- |
| Radius m | Ausladung mm | |
| Spurweite | Spurweite | |
| ≤ 1445 mm | ≤ 1470 mm | |
| 250 | 20 | 33 |
| 300 | 18 | 30 |
| 400 | 14 | 27 |
| 500 | 13 | 25 |
| 600 | 11 | 24 |
| 800 | 10 | 22 |
| 1000 | 9 | 21 |
| 2000 | 7 | 20 |
| 3000 | 6 | 19 |
| ₒₒ | 5 | 18 |
Für2.1.2 Höhenbei bisRadien 400unter mm250 überm
| | | |
| SO--- dürfen| die---
a:Für AufHöhen derbis Bogeninnenseite400 b:mm Aufüber derSO Bogenaußenseitedürfen unddie
a: Auf der Bogeninnenseite b: Auf der Bogenaußenseite und im geraden Gleis 3 Die Höhenmaße der Grenzlinie sind — ausgenommen im Bereich ≤ 125 mm — aus den Höhenmaßen der Bezugslinie G 2 zu berechnen und 3.1 im Bereich ≥ 3530 mm zu vergrößern um 3.2 im Bereich ≤ 1170 mm zu vermindern um Zu 3.1 und 3.2: Der Einfluß des Wechsels der Längsneigung wird wie folgt berechnet: | | | | --- | --- | | 50 000 ra | [mm] | | ra = Ausrundungsradius in m | | 4 Für die Höhenmaße der Grenzlinie im Bereich ≤ 125 mm gilt Anlage 1 Bild 2. 5 Bei Geschwindigkeiten von mehr als 160 km/h sind aerodynamische Einflüsse zu berücksichtigen.
den Einfluß des Wechsels der Längsneigung und
die Hebungsreserve für die Unterhaltung des Gleises,
den Einfluß des Wechsels der Längsneigung und
die Abnutzung der Schienen und das Absinken des Gleises im Betrieb.
den Einfluß des Wechsels der Längsneigung und
die Hebungsreserve für die Unterhaltung des Gleises,
den Einfluß des Wechsels der Längsneigung und
die Abnutzung der Schienen und das Absinken des Gleises im Betrieb.