§ 21 Abs. 1 EBRGVoraussetzungen
Verweigert die zentrale Leitung die Aufnahme von Verhandlungen innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung (§ 9), ist ein Europäischer Betriebsrat gemäß den…
Art. 6 Abs. 2 32009L0038Unbeschadet der Autonomie der Parteien wird in der schriftlichen Vereinbarung nach Absatz 1 zwischen der zentralen Leitung und dem besonderen…
Art. 1 Nr. 13 32025L2450RICHTLINIE (EU) 2025/2450 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung (Text von Bedeutung für den EWR)
Folgende Artikel werden eingefügt: Übergangsbestimmungen (1) Beinhaltet eine vor dem 2. Januar 2029 geschlossene Vereinbarung über einen Europäischen…
Erwägungsgrund 9 32025L2450RICHTLINIE (EU) 2025/2450 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung (Text von Bedeutung für den EWR)
Um eine Vereinbarung zur Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats abzuschließen, ist die zentrale Leitung verpflichtet, mit einem besonderen…
§ 37 Abs. 3 EBRGWesentliche Strukturänderung
Für die Dauer der Verhandlung bleibt jeder von der Strukturänderung betroffene Europäische Betriebsrat bis zur Errichtung eines neuen Europäischen Betriebsrats…