Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die durch die Bildung und Tätigkeit des Europäischen Betriebsrats und des Ausschusses entstehenden Kosten trägt die zentrale Leitung. Die zentrale Leitung hat insbesondere für die Sitzungen und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel und Büropersonal, für die Sitzungen außerdem Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Sie trägt die erforderlichen Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder des Europäischen Betriebsrats und des Ausschusses. § 16 Absatz 2 gilt entsprechend.
Der Europäische Betriebsrat und der Ausschuss können sich durch Sachverständige ihrer Wahl unterstützen lassen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sachverständige können auch Beauftragte von Gewerkschaften sein. Werden Sachverständige hinzugezogen, beschränkt sich die Kostentragungspflicht auf einen Sachverständigen, es sei denn, eine Vereinbarung nach § 18 oder § 19 sieht etwas anderes vor.
Die Verwaltungsausgaben des Europäischen Betriebsrats gehen zu Lasten der zentralen Leitung. Die betreffende zentrale Leitung stattet die Mitglieder des…
Auch während der Tätigkeit von Europäischen Betriebsräten kann es zu Unsicherheiten und Streitigkeiten bezüglich der Übernahme bestimmter Kosten und des Zugangs…
die mögliche Inanspruchnahme von Sachverständigen sowie deren Teilnahme an Sitzungen, einschließlich der möglichen Inanspruchnahme von Rechtssachverständigen…
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte auch festgelegt werden, dass die zentrale Leitung die angemessenen Kosten für Schulungen und die damit verbundenen…
Besondere Verhandlungsgremien, Europäische Betriebsräte sowie deren jeweilige Mitglieder, die im Namen der besonderen Verhandlungsgremien beziehungsweise der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.