§ 133b Abs. 2 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 38 Abs. 1 MgFSGGesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 34 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 34 Absatz 4, ein Betriebs- oder…
§ 34 Abs. 1 MgVGGesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 31 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 4, ein Betriebs- oder…
§ 133c Abs. 3 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 120 Abs. 3 BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe…