EComKflAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 EComKflAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.