EdSchleifAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 EdSchleifAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.