EEG 2023 — InhaltsübersichtTeil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren EnergienGesetzBund§ 60 EEG 2023(weggefallen)Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien · Teil 4 § 59§ 61 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 59§ 61