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Das Enteignungsverfahren soll beschleunigt durchgeführt werden. Die Enteignungsbehörde soll schon vor der mündlichen Verhandlung alle Anordnungen treffen, die erforderlich sind, um das Verfahren tunlichst in einem Verhandlungstermin zu erledigen. Sie hat dem Eigentümer, dem Antragsteller sowie den Behörden, für deren Geschäftsbereich die Enteignung von Bedeutung ist, Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Enteignungsbehörde kann ein Gutachten des Gutachterausschusses (§ 192 BauGB) oder ein Gutachten anderer Sachverständiger einholen, wenn Eigentum an Grundstücken oder Rechte an Grundstücken entzogen oder beschränkt werden sollen; sie kann auch ein Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile (§ 11) einholen.
Die Enteignungsbehörde hat den Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten im Kreise zu hören, wenn landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegen, zur Entschädigung in Land enteignet werden sollen.
Enteignungsverfahren können zur gemeinsamen Verhandlung miteinander verbunden werden, wenn dies sachdienlich ist, insbesondere eine Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten ist. Verbundene Enteignungsverfahren können wieder getrennt werden,
Für das Enteignungsverfahren bedeutsame persönliche oder sachliche Verhältnisse der von der Enteignung betroffenen natürlichen Personen dürfen nur mit deren Einwilligung in Gegenwart anderer Betroffener verhandelt werden. Die Einwilligung muß schriftlich oder zu Protokoll erklärt werden. Die Betroffenen sind in geeigneter Weise darüber aufzuklären, daß für das Enteignungsverfahren bedeutsame persönliche oder sachliche Verhältnisse offenkundig werden können. Auf die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs der Einwilligung sind sie hinzuweisen. Bei Widerruf muß insoweit getrennt verhandelt werden.
Das Enteignungsverfahren soll beschleunigt durchgeführt werden. Die Enteignungsbehörde soll schon vor der mündlichen Verhandlung alle Anordnungen treffen, die…
Die Einleitung des Enteignungsverfahrens ist unter Bezeichnung des betroffenen Grundstücks und des im Grundbuch als Eigentümer Eingetragenen sowie des ersten…
die Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen den Enteignungsantrag möglichst vor der mündlichen Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich oder…
Der Antrag nach Absatz 1 muß bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung (§ 25) schriftlich oder zur Niederschrift der Enteignungsbehörde gestellt werden. Teil IV…
Der Enteignungsantrag ist bei der Enteignungsbehörde zu stellen. Der Antragsteller hat mit dem Enteignungsantrag die für die Beurteilung des Vorhabens und die…
Die in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Personen werden in dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts der Enteignungsbehörde zugeht. Die Anmeldung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.