§ 1 Abs. 1 EEMD-ZVAnl IVereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen
Diese Prüfvereinbarung („Vereinbarung“) regelt auf der Grundlage von § 10 des Mautsystemgesetzes (MautSysG) und § 4d des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG)…
§ 4d Abs. 1 BFStrMGGesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat mit einem Anbieter, der nach § 4 des Mautsystemgesetzes registriert ist und einen Antrag auf Zulassung zur…
Anlage I EEMD-ZVVereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen (Prüfvereinbarung)
(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V2, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) (Text siehe: EEMD-ZVAnl I)
Anlage 3 Nr. 3 EEMD-ZVAnl IVereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen
Es gelten die Regelungen der zwischen Mauterheber und EETS-Anbieter getroffenen EETS-Prüfvereinbarung.
§ 1 Abs. 1 EEMD-ZVAnl IIVertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Dieser EETS-Zulassungsvertrag („Vertrag“) regelt die Rechte und Pflichten des Anbieters und des Mauterhebers im Zusammenhang mit der Durchführung des EETS auf…