§ 1 Abs. 1 EEMD-ZVAnl IVereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen
Diese Prüfvereinbarung („Vereinbarung“) regelt auf der Grundlage von § 10 des Mautsystemgesetzes (MautSysG) und § 4d des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG)…
Anlage 3 EEMD-ZVAnl IVereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen
2.1 P2-001: korrekte Mauterhebung
Anlage 2 Nr. 1 EEMD-ZVAnl IVereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen
Stand der Vorgaben des Mauterhebers für die Prüfungen einschließlich dem Stand der Verfahrensbeschreibung,
§ 4d Abs. 1 BFStrMGGesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat mit einem Anbieter, der nach § 4 des Mautsystemgesetzes registriert ist und einen Antrag auf Zulassung zur…
§ 1 EEMD-ZVPrüfvereinbarung und Zulassungsvertrag
Die Prüfvereinbarung im Sinne des § 4d Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes ergibt sich aus der Anlage I zu dieser Verordnung. Der Zulassungsvertrag im…