Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Anbieter muss dem Mauterheber jede Änderung an seinem EETS-Teilsystem, die Auswirkung auf die Erfüllung der Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG haben kann, unverzüglich und unaufgefordert anzeigen.
Der Anbieter muss dem Mauterheber jederzeit auf schriftliche Anfrage des Mauterhebers unverzüglich alle Daten zum Nachweis der Erfüllung der Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG und der sonstigen vertraglichen Pflichten übermitteln.
Der Anbieter muss den Mauterheber unverzüglich und unaufgefordert über alle Änderungen im Zusammenhang mit den in § 3 dieses Vertrages gegebenen Zusicherungen informieren.
Der Anbieter ist verpflichtet, dem Mauterheber jederzeit auf Anforderung Daten und Nachweise zur Identifizierung der natürlichen oder juristischen Personen, die einen bestimmenden Einfluss auf den Anbieter ausüben („wirtschaftlich Berechtigte"), zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere natürliche oder juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar mindestens 25 Prozent der Kapitalanteile an dem Anbieter halten oder kontrollieren oder mindestens 25 Prozent von dessen Stimmrechten kontrollieren.
Der Anbieter ist verpflichtet, dem Mauterheber alle Maßnahmen, insbesondere Anteilsübertragungen oder umwandlungsrechtliche Maßnahmen, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Änderung eines wirtschaftlich Berechtigten führen, unverzüglich anzuzeigen.
Der Anbieter ist verpflichtet, den Mauterheber unverzüglich über alle Maßnahmen oder Ereignisse zu informieren, die direkt oder indirekt Auswirkungen haben könnten
auf das nationale duale Mauterhebungssystem,
das Kontrollsystem,
den vom nationalen Betreiber im Auftrag des Mauterhebers betriebenen Mauterhebungsdienst oder
das EETS-Teilsystem des Mauterhebers.
Der Mauterheber wird den Anbieter nach Möglichkeit über relevante Änderungen des EETS-Registers sowie anderer Grundlagen für die Durchführung des EETS im…
die in Absatz 7 angeführten Informationen, die EETS-Anbieter den Mauterhebern bereitstellen müssen; und
Anbieter und Mauterheber sowie die von diesen hinzugezogenen Personen und Unternehmen, insbesondere der nationale Betreiber, der den Mauterhebungsdienst im…
Ein zugelassener Anbieter muss die zuständige Behörde des Bundes oder Landes bei der Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht und bei der nachträglichen…
Die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen im Übrigen bleiben unberührt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.