§ 42 Nr. 1 FuttMV 1981Futtermittelverordnung
entgegen Artikel 5 nicht erfüllt,
§ 82 Abs. 7 Nr. 19 AWVAußenwirtschaftsverordnung
entgegen Artikel 5u einen dort genannten Vertrag oder eine dort genannte Vereinbarung unterzeichnet oder anderweitig eingeht.
§ 47 Abs. 1 Nr. 2 FuttMV 1981Futtermittelverordnung
entgegen Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, b oder c eine dort genannte Anforderung nicht gewährleistet,
§ 63 Nr. 1 Buchst. b RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
entgegen § 4, § 5 Abs. 1 oder 2, § 54 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 bis 6 oder § 56 Abs. 1 bis 5, § 55 Abs. 7 oder § 56 Abs. 6 eine Angabe nicht, nicht richtig…
§ 31 Abs. 2 Nr. 4 ZuV 2020Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020
entgegen § 29 Absatz 2 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht.