EGVertrG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebieteVereinigung Europas, EuropaunionDurchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher VereinbarungenEingangsformel EGVertrGGesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen GemeinschaftenArt 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:Art 1