EhefZeugnÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel EhefZeugnÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September 1980 über die Ausstellung von EhefähigkeitszeugnissenArt 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:Art 1