Eingangsformel EhfG
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.