§ 3 Abs. 1 LuftKostVKostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Auslagen sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung zu erheben, soweit nichts anderes…
§ 3a Abs. 1 AuswSGGesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen
Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Gebühren…
§ 2 Abs. 2 APASGebVVerordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Auslagen werden nach Maßgabe der § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 12 Absatz 1 des Bundesgebührengesetzes erhoben. Darüber hinaus sind Auslagen zu erheben für
§ 8 Abs. 3 JVKostG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung
Gebühren und Auslagen sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu erheben, wenn sie nach dem Inkrafttreten des Gesetzes fällig werden.