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Der Vorbereitungsdienst hat zum Ziel, den Anwärterinnen und Anwärtern auf der Grundlage des während des Studiums erworbenen Wissens die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die sie zur Erfüllung der Aufgaben in ihrer Laufbahn benötigen, zu vermitteln. Das Verständnis für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge und für die Probleme der Verwaltung ist dabei besonders zu fördern.