Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Vorbereitungsdienst dauert ein Jahr und sechs Monate.
Erreicht die Anwärterin oder der Anwärter das Ziel der Ausbildung in einzelnen Teilabschnitten nicht, kann der Vorbereitungsdienst entsprechend verlängert werden.
Die durch Krankheit, Wehr- oder Zivildienst oder aus anderen Gründen versäumte Zeit muss nachgeholt werden, soweit sie einen Monat zusammenhängend übersteigt. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich entsprechend.
Der Vorbereitungsdienst darf insgesamt um höchstens ein Jahr verlängert werden.
Die Entscheidung nach den Absätzen 2 und 3 trifft das Ministerium für Umwelt.