§ 11 EÜGGesetz über den Einfluß von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse
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§ 9 ArbnErfGDV 2Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
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§ 9 SchBFrdFlaggVVerordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge
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