§ 5 Eingliederungsgesetz Leipzig SNEingliederungsgesetz Leipzig
Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in den gemäß § 1 eingegliederten Gemeinden und Gemeindeteilen gilt als Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Stadt Leipzig.
§ 53 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Wohn- oder Aufenthaltsdauer der Bürger und Einwohner in den eingegliederten Gemeinden und Gemeindeteilen gilt als Wohn- oder Aufenthaltsdauer in der…
§ 34 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Wohn- oder Aufenthaltsdauer der Bürger und Einwohner in den eingegliederten Gemeinden und Gemeindeteilen gilt als Wohn- oder Aufenthaltsdauer der Bürger und…
§ 34 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Wohn- oder Aufenthaltsdauer der Bürger und Einwohner in den eingegliederten Gemeinden und Gemeindeteilen gilt als Wohn- oder Aufenthaltsdauer in der…
§ 34 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Wohn- oder Aufenthaltsdauer der Bürger und Einwohner in den eingegliederten Gemeinden und Gemeindeteilen gilt als Wohn- oder Aufenthaltsdauer in der…