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Die Gemeinden Grüna, Mittelbach, Röhrsdorf und Wittgensdorf werden in die Stadt Chemnitz eingegliedert.
1) Die Gemeinden Böhlitz-Ehrenberg, Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lützschena-Stahmeln, Markkleeberg, Miltitz und Mölkau werden in die Stadt Leipzig…
Aus der Stadt Oberlungwitz werden von der Gemarkung Oberlungwitz in die Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal eingegliedert:
§ 17 Satz 2 des Gesetzes zur Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Chemnitz (Eingliederungsgesetzes Chemnitz) vom 24. August 1998 (SächsGVBl. S. 472) wird…
Die Gemeinden Chursdorf, Tauscha und Thierbach werden in die Stadt Penig eingegliedert.
Die Gemeinde Stein i. Chemnitztal wird in die Gemeinde Königshain-Wiederau eingegliedert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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