§ 30 Abs. 1 SpkG NRWSparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
Zweigstellen einer Sparkasse, die infolge der Gebietsänderungen von Gemeinden oder Gemeindeverbänden außerhalb des Gebietes ihres Trägers liegen, sind…
Art. 3 Abs. 2 SN-5365Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Die Übertragung von Sparkassenzweigstellen sowie der Übergang von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Sparkassengeschäft sind zwischen den beteiligten…
§ 16 Abs. 2 NRW-27209Gesetz zur Neugliederung des Ennepe-Ruhr-Kreises
Im Zuge der Vereinigung der Sparkassen überträgt die Amtssparkasse Blankenstein die Zweigstellen Blankenstein, Hammerthal und Welper auf die Verbandssparkasse…
§ 29 Abs. 3 SpkG NRWSparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
Bei Übertragung der Zweigstellen nach Absatz 2 ist zwischen den beteiligten Sparkassen ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.
Art. 3 Abs. 4 SN-5366Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Die Übertragung von Sparkassenzweigstellen sowie der Übergang von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Sparkassengeschäft sind zwischen den beteiligten…