§ 6 Eingliederungsgesetz Leipzig SNEingliederungsgesetz Leipzig
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung der Gemeinden und Gemeindeteile gemäß § 1 in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird…
§ 35 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird oder aus…
§ 37 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird oder aus…
§ 56 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird oder aus…
§ 37 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird oder aus…