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Die Gemeindenamen der gemäß § 1 Nr. 1 bis 4 einzugliedernden Gemeinden werden Ortsteilnamen der Stadt Zwickau.
Verfügt eine gemäß § 1 Nr. 1 bis 4 einzugliedernde Gemeinde über mehrere benannte Ortsteile, so werden abweichend von Absatz 1 die Ortsteilnamen der einzugliedernden Gemeinde Ortsteilnamen der Stadt Zwickau.
Der Ortsteilname Hüttelsgrün wird Ortsteilname der Stadt Zwickau.
Das Benennungsrecht der Stadt Zwickau gemäß § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301, 445), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Februar 1997 (SächsGVBl. S. 105), bleibt unberührt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.